Verpacken der Wahlunterlagen

Frage 1 von 4

Frage 1

Was ist nach der Ergebnisfeststellung und dem vollständigen Ausfüllen der Niederschrift noch zu tun?

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Antwort

Sämtliche Wahlunterlagen sind entsprechend der beigefügten Packliste zu verpacken und anschließend in die Wahlkiste oder in die Wahlurne zu legen. Der Wahlvorsteher übergibt die Wahlkiste zusammen mit dem Umschlag A (Schnellmeldung und Wahlniederschrift) an die städtischen Mitarbeiter an der ihm mitgeteilten Sammelstelle. Lediglich die Wahlurne (mit den darin befindlichen ungenutzten Stimmzetteln und diversen Informationsmaterialien) sowie die Wahlkabinen verbleiben im Wahlraum.

Sämtliche Wahlunterlagen werden von den Wahlhelfern verpackt und zusammen mit der Wahlurne und den Wahlkabinen in Eigenverantwortung zum Wahlamt transportiert. Im Wahlraum darf sich nichts befinden, was auf die Wahl hindeutet.

Alle Unterlagen werden von den Wahlhelfern in die Wahlurne gepackt und verbleiben bis zur Abholung durch das Wahlamt im Wahlraum.

Lediglich die Wahlniederschrift wird noch am Abend zum Wahlamt (Rathaus) transportiert. Alle anderen Unterlagen sowie die Wahlurne und Wahlkabinen verbleiben im Wahlraum.