Stimmenauszählung

Frage 1 von 18

Frage 1

Wann darf mit der Auszählung der Stimmen begonnen werden?

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Antwort

Wenn alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben haben.

Nach dem Ende der Wahlzeit um 18 Uhr (im Wahlraum befindliche Wähler dürfen noch ihre Stimme abgeben).

Wenn sich abzeichnet, dass keine Wähler mehr zur Wahl erscheinen werden (zum Beispiel bei schlechtem Wetter).

Wenn der Wahlvorstand dieses mindestens mehrheitlich beschließt.