Ende der Wahlhandlung

Frage 1 von 2

Frage 1

Die Wahlzeit dauert bis 18 Uhr. Was ist um 18 Uhr zu tun?

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Antwort

Der Wahlvorsteher gibt bekannt, dass die Wahlzeit abgelaufen ist. Er erklärt die Wahlhandlung für beendet. Eventuell noch im Raum befindliche Wähler dürfen ihre Stimme nicht mehr abgeben.

Der Wahlvorsteher gibt bekannt, dass die Wahlzeit abgelaufen ist. Der Zutritt zum Wahlraum wird solange gesperrt, bis die noch im Wahlraum anwesenden Wähler ihre Stimme abgegeben haben. Danach erklärt der Wahlvorsteher die Wahlhandlung für geschlossen und gibt den Wahlraum wieder für die Öffentlichkeit frei.

Der Wahlvorsteher wartet noch exakt fünf Minuten. Wenn dann kein Wähler mehr erscheint, erklärt er die Wahlhandlung für beendet und schließt den Wahlraum.

Feierabend! Schnell nach Hause eilen.

Der Wahlvorsteher gibt bekannt, dass die Wahlzeit abgelaufen ist. Alle im Wahlraum anwesenden Wähler dürfen noch ihre Stimme abgeben. Danach wird der Wahlraum geschlossen.