Wie zähle ich die Stimmzettel aus? Gibt es eine bestimmte Vorgehensweise?

Bei der Stimmzettelauszählung ist die nachfolgende Vorgehensweise einzuhalten: 

 

1. Bildung der drei Stapel A-C (Siehe Schulungsclip "Sortieren der Stimmzettel")

 

2. Ergebnisermittlung für die einzelnen Zwischensummen (Spalten ZS I und ZS II) 

 

2.1 Ergebnisermittlung für die Stapel A und B (= Eintragung in Spalte ZS I) 

- Die zweifelsfrei gültigen Stimmen des Stapels A werden bei den jeweiligen Wahlvorschlägen in den Zeilen D1 usw. der Spalte ZS I eingetragen. 

- Die Gesamtanzahl der zweifelsfrei ungültigen Stimmen des Stapels B wird in die Zeile C der Spalte ZS I eingetragen. 

 

2.2 Ergebnisermittlung für den Stapel C (= Eintragung in Spalte II)

Der Wahlvorstand beschließt über jede abgegebene Stimme eines Stimmzettels separat und vermerkt das Ergebnis auf der Rückseite des jeweiligen Stimmzettels. Da über jeden Stimmzettel des Stapels C Beschluss gefasst werden muss, ist es hilfreich vor dem Eintrag der Ergebnisse in die Wahlniederschrift zunächst eine Strichliste über die abgegebenen gültigen und ungültigen Stimmen zu führen. Die Anzahl der gültigen Stimmen dieses Stapels wird bei den jeweiligen Wahlvorschlägen in den Zeilen D1 usw. der Spalte ZS II notiert. Die Anzahl der ungültigen Stimmen des Stapels C wird in die Zeile C der Spalte ZS II eingetragen.

3. Ermittlung der Gesamtsumme 

Aus den einzelnen Zwischensummen (Spalten ZSI und ZS II) wird abschließend die Gesamtsumme aller gültigen und ungültigen Stimmen gebildet. Das Ergebnis wird in die Spalte "Insgesamt" eingetragen. 

 

Üben Sie die Stimmenauszählung hier!

Wahl