Wahlschein

Wahlberechtigte können, sofern sie an der Briefwahl teilnehmen oder in einem anderen Wahlraum ihre Stimme abgeben möchten, einen Wahlschein beantragen. Hinsichtlich der Antragstellung siehe auch "Wahlscheinantrag". Auf dem Wahlschein hat der Wähler oder die Hilfsperson an Eides statt zu versichern, dass der Stimmzettel persönlich oder gemäß dem erklärten Willen des Wählenden gekennzeichnet worden ist. Ohne eine handschriftliche Unterzeichnung der Erklärung an Eides statt (Rückseite) wird der Wahlschein einschließlich der eingereichten Briefwahlunterlagen nicht zur Wahl zugelassen. Das heißt, die abgegebene Stimme würde nicht berücksichtigt werden.

Wichtig: Personen, die in einem anderen Wahlraum wählen möchten, müssen den beantragten Wahlschein dem Wahlvorstand vorlegen. Die Vorlage einer Wahlbenachrichtigung reicht in diesen Fällen nicht mehr aus!

Regelung zur Landtagswahl

Bei Landtagswahlen kann mittels Wahlschein in einem beliebigen Wahlraum des jeweiligen Landtagswahlkreises gewählt werden. In Düsseldorf gilt der ausgestellte Wahlschein entweder für den Wahlkreis 40 Düsseldorf I, 41 Düsseldorf II, 42 Düsseldorf III oder für den Wahlkreis 43 Düsseldorf IV. Der Wahlkreis ist entsprechend auf dem Wahlschein eingedruckt.

Regelung zur Europawahl

Bei einer Europawahl ist das gesamte Stadtgebiet das Wahlgebiet. Mittels Wahlschein kann somit in einem beliebigen Wahlraum innerhalb des Düsseldorfer Stadtgebietes gewählt werden.

Regelungen zu den Kommunalwahlen

Bei Kommunalwahlen ist das Stadtgebiet in einzelne Kommunalwahlbezirke eingeteilt, für die jeweils unterschiedliche Kandidaten antreten. Mittels Wahlschein kann daher nur in einem beliebigen Wahlraum des jeweiligen Kommunalwahlbezirkes gewählt werden. In Düsseldorf gibt es insgesamt 41 Kommunalwahlbezirke, die wiederum in Stimmbezirke aufgeteilt wurden. Eine Stimmabgabe mit Wahlschein ist somit ausschließlich innerhalb des gleichen Kommunalwahlbezirkes in einem der dortigen Wahlräume möglich. Die Angabe des Kommunalwahlbezirks erfolgt auf dem Wahlschein und ist unbedingt zu beachten.

Regelung zur Bundestagswahl

Bei Bundestagswahlen kann mittels Wahlschein in einem beliebigen Wahlraum des jeweiligen Bundestagswahlkreises gewählt werden. In Düsseldorf gilt der ausgestellte Wahlschein entweder für den Bundestagswahlkreis 106 Düsseldorf I oder 107 Düsseldorf II. Der Wahlkreis ist entsprechend auf dem Wahlschein eingedruckt.