Wahlgeheimnis

Die Stimmabgabe ist dem Grundgesetz nach "geheim". Das bedeutet, niemand muss seine Wahlentscheidung bekanntgeben und muss die Möglichkeit haben seine Stimme unbeobachtet abzugeben. Durch verschiedene Strukturen (zum Beispiel Wahlkabine, Vermischung aller Stimmzettelumschläge bei Briefwahl et cetera) wird sichergestellt, dass ein Rückschluss auf die Stimmabgabe einer einzelnen Person nicht möglich ist.

Um das Wahlgeheimnis sicherzustellen dürfen in der Wahlkabine keine Bildaufnahmen, auf denen die Stimmabgabe erkennbar ist gemacht werden. Darüber hinaus darf die Wahlkabine auch nur einzeln betreten werden (Ausnahme: Hilfsperson)!

Siehe auch "Grundsätze des Wahlrechts" und "Selfies in der Wahlkabine".