Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln richtet sich in den einzelnen Ländern nach der Zahl der Stimmen, die die Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen bei der letzten Wahl zum Europäischen Parlament mit ihrem Wahlvorschlag in dem betreffenden Land erreicht haben. Die übrigen Wahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Wahlvorschlagsberechtigten an.
Die Reihenfolge auf dem Stimmzettel richtet sich nach der Stimmenzahl, die die Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber bei der letzten Wahl zur Vertretung des Wahlgebiets erreicht haben. Sonstige Wahlvorschläge schließen sich in der Reihenfolge des Eingangs der Reservelisten an. Sofern keine Reserveliste eingereicht oder diese nicht zugelassen worden ist, richtet sich die Reihenfolge nach dem Eingang der Wahlvorschläge für den jeweiligen Wahlbezirk, bei gleichzeitigem Eingang in alphabetischer Reihenfolge der Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber.