Der (Ober-) Bürgermeister trägt nach den Weisungen des Landeswahlleiters und des Kreiswahlleiters die Verantwortung für den reibungslosen Ablauf der Wahl innerhalb der Gemeinde.
Insbesondere muss er dabei das Gemeindegebiet in Stimmbezirke aufteilen, den Wahlvorstand berufen und die Wahlbekanntmachung dem Kreiswahlleiter übersenden. Diese Aufgaben erledigt er nicht persönlich, sondern er delegiert sie an entsprechende Bereiche der Verwaltung.