Bezirksvertretungen

In den kreisfreien Städten innerhalb Nordrhein-Westfalens wird bei den Kommunalwahlen für jeden Stadtbezirk eine Bezirksvertretung gewählt. Die Bezirksvertretung wird nach den allgemeinen Wahlgrundsätzen gewählt. Die Wahlperiode beträgt wie beim Rat der Stadt fünf Jahre.

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