Sofern die gesetzliche Mindestanzahl von drei Wahlhelfern während der Wahlhandlung beziehungsweise fünf Wahlhelfern zur Auszählung gegeben ist, vermerken Sie den Ausfall in der Niederschrift. Wird die Mindestanzahl jedoch unterschritten, rufen Sie bitte umgehend im Wahlamt unter der Nummer 0211 89-93177 an.
Siehe Schulungsclip "Anwesenheit Wahlvorstand - Pausenregelung".