An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Kann ich Wünsche zum Einsatzort äußern?
Ja, sofern ein Wunsch nicht berücksichtigt werden kann, wird versucht, passende Alternativen anzubieten.