Jemand hat versehentlich seinen Ausweis in die Urne geworfen. Darf ich ihm den Ausweis sofort zurück geben?

Die Wahlurne darf nicht vor Ende der Wahlhandlung geöffnet werden. Das bedeutet, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr bleibt die Wahlurne - unabhängig davon, welches Dokument eingeworfen wurde, verschlossen. Die betroffene Person muss zur Auszählung - also ab 18 Uhr - erscheinen oder kann den Ausweis am nächsten Werktag im Amt für Statistik und Wahlen abholen.