Einer körperlich beeinträchtigten Person (bspw. Rollstuhlfahrer) ist der Zutritt zu meinem Wahlraum nicht möglich, da der Zugang nicht barrierefrei ist. Was muss ich beachten?

Eine Stimmabgabe ist ausschließlich im Wahlraum zulässig!

Der Wähler hat mit der Wahlbenachrichtigung den Hinweis erhalten, ob der Wahlraum barrierefrei ist. Ist ein Wahlraum als nicht barrierefrei gekennzeichnet, besteht im Vorfeld die Möglichkeit, die Übersendung von Briefwahlunterlagen oder die Ausstellung eines Wahlscheines zu beantragen. Unter Vorlage des Wahlscheines ist eine Wahl in einem beliebigen Wahlraum des gleichen Wahlkreises möglich, sodass man dann einen barrierefreien Wahlraum auswählen kann. Im Zweifelsfall rufen Sie im Wahlamt unter den Rufnummern 0211 89-93951 an.