Ein Wähler steht nicht im Wählerverzeichnis, was ist zu tun?

Schauen Sie im Anhang des Wählerverzeichnisses in die Nachträge. Unter bestimmten Voraussetzungen und unter Beachtung von Fristen hätte der Wähler nachträglich auf schriftlichen Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden können. Am Wahltag ist das nicht mehr möglich, da sämtliche Fristen abgelaufen sind.

Wichtig: Der Wahlvorstand ist nicht befugt, Personen, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind, am Wahltag selbstständig nachzutragen! Zur Stimmabgabe ist nur zuzulassen, wer im Wählerverzeichnis des jeweiligen Wahlbezirks eingetragen ist oder einen gültigen Wahlschein vorlegt (Wahlbezirk ist das gesamte Stadtgebiet Düsseldorf).

Bei Unklarheiten/Sonderfällen kontaktieren Sie bitte das Wahlamt (0211 89-93951).