Nein! Personen, die am Wahltag in Ihrem Wahlbezirk wählen wollen und mit dem Sperrvermerk "W" (Wahlschein) im Wählerverzeichnis eingetragen sind, müssen einen entsprechenden Wahlschein vorlegen um an der Stimmabgabe teilzunehmen. Können Personen ihren Wahlschein nicht vorlegen, weil sie ihn verloren oder nicht erhalten haben, sind sie vom Wahlvorstand zurückzuweisen und können ihre Stimmen zu dieser Wahl nicht mehr abgeben.
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