Nein, das Wahlrecht ist ein höchstpersönliches Recht und duldet keine Stellvertretung.
Bitte den Fall "Hilfsperson" beachten.
Nein, das Wahlrecht ist ein höchstpersönliches Recht und duldet keine Stellvertretung.
Bitte den Fall "Hilfsperson" beachten.