Wahlkreise

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Ein Wahlkreis ist eine Unterteilung des Wahlgebietes in eine kleinere Einheit. Je nach Wahlkreis treten unterschiedliche Direktkandidaten zur Wahl an.

Regelung zur Landtagswahl: 

Das Wahlgebiet - sprich das Land Nordrhein-Westfalen - wird zur Durchführung der Landtagswahl in insgesamt 128 Landtagswahlkreise eingeteilt. Die Stadt Düsseldorf bildet die Wahlkreise 40 Düsseldorf I, 41 Düsseldorf II, 42 Düsseldorf III und 43 Düsseldorf IV. Für jeden dieser Wahlkreise zieht ein Direktkandidat in den Landtag ein. 

Regelung zur Europawahl: 

Das Wahlgebiet zur Europawahl ist unter anderem die Bundesrepublik Deutschland. Da es bei der Europawahl keine Gliederung des Wahlgebietes in besondere Wahlkreise gibt, werden sämtliche ablauforganisatorischen Besonderheiten von den jeweiligen Gemeinden vorgenommen.

Regelungen zu den Kommunalwahlen: 

Das Wahlgebiet - sprich das Stadtgebiet - wird zur Durchführung der Kommunalwahlen in Kommunalwahlbezirke eingeteilt. Die Stadt Düsseldorf bildete zu den vorangegangenen Kommunalwahlen insgesamt 41 Kommunalwahlbezirke. Für jeden Kommunalwahlbezirk zieht ein Direktkandidat in den Rat der Stadt ein.

Regelung zur Bundestagswahl: 

Das Wahlgebiet - sprich die Bundesrepublik Deutschland - wird zur Durchführung der Bundestagswahl in insgesamt 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Stadt Düsseldorf bildet die Wahlkreise 106 Düsseldorf I und 107 Düsseldorf II. Für jeden Wahlkreis zieht ein Direktkandidat in den Bundestag ein.