Bekanntmachungen, öffentliche
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Das jeweilige Wahlgesetz (beispielsweise Bundeswahlgesetz, Landeswahlgestz et cetera) sieht vor, dass wesentliche relevante Informationen durch eine öffentliche Bekanntmachung (im Amtsblatt der jeweiligen Kommune) veröffentlicht werden müssen, damit jeder Wahlberechtigte Zugang zu diesen Kenntnissen hat.
Das Europawahlgesetz sieht öffentliche Bekanntmachungen für folgende Aspekte vor:
- Zeit und Ort der Sitzung des Stadtwahlausschusses (zur Ergebnisfeststellung)
- Wahlbekanntmachung
- Wahlergebnis
Das Kommunalwahlgesetz sieht öffentliche Bekanntmachungen für folgende Aspekte vor:
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
- Zeit und Ort der Sitzungen des Wahlausschusses
- Wahlbekanntmachung
- Wahlergebnis