Ausstattung des Wahlvorstandes
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Europawahl - und auch bei einer Bundestagswahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Alle für die Wahlvorstände relevanten Unterlagen werden vom Oberbürgermeister in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt.
Dazu zählen unter anderem das Wählerverzeichnis, die Stimmzettel, Kugelschreiber, eine Wahlurne mit Schloss und Schlüssel, die Wahlniederschrift und die Schnellmeldung, die Wahlbekanntmachung zum Aushang und weitere Unterlagen wie Gesetzestexte, Verpackungsmaterial, Siegel et cetera bis hin zu Richtungspfeilen, um den Wählern den Weg zum Wahlraum anzuzeigen.
Eine genaue Übersicht aller erforderlichen Unterlagen ist dem Wahlkoffer zur Vollständigkeitskontrolle beigefügt.