Schriftführer

Der Schriftführer ist Mitglied des Wahlvorstands.

Während der Wahlhandlung ist der Schriftführer für das Wählerverzeichnis zuständig. Das bedeutet, er überprüft, ob die vor ihm stehende Person tatsächlich im Wählerverzeichnis eingetragen ist und setzt, nach dem Einwurf des Stimmzettels in die Wahlurne, den entsprechenden Stimmabgabevermerk.

Bei der Ergebnisermittlung trägt der Schriftführer die ermittelten Werte in die Niederschrift ein. Einzelne allgemeine Angaben können bereits im Laufe des Tages vom Schriftführer in die Niederschrift eingetragen werden.

Die Schriftführerin oder der Schriftführer und die Stellvertretung wird von der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher aus den Besitzern bestimmt.