Als Wahlleiter, Stadtwahlleiter oder Kreiswahlleiter wird die hauptverantwortliche Person für die ordnungsgemäße Durchführung einer Wahl in einem Wahlkreis/Stadtgebiet bezeichnet. In der Regel ist der Wahlleiter, Stadtwahlleiter beziehungsweise Kreiswahlleiter der Hauptverwaltungsbeamte der jeweiligen Kommune, stellvertertender Kreis-/Stadt-/Wahlleiter sein Vertreter im Amt.
Der Stadtwahlleiter wird von den Bezirksregierung ernannt.
Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem die Bildung und Leitung des Stadtwahlausschusses. Er ist für einen reibungslosen Ablauf der Wahl innerhalb des entsprechenden Wahlkreises verantwortlich - beispielsweise durch die Ermittlung und Bekanntmachung des endgültigen amtlichen Wahlergebnisses im Stadtgebiet.
Der Wahlleiter ist grundsätzlich - kraft Gesetz - für das Wahlgebiet der Gemeinde der Bürgermeister.
Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem die Bildung und Leitung des Wahlausschusses. Er ist für einen reibungslosen Ablauf der Wahl innerhalb des Stadtgebietes verantwortlich - beispielsweise durch die Einteilung des Wahlgebietes in Kommunalwahlbezirke, die Entgegennahme und Vorprüfung der Wahlvorschläge und die Ermittlung und Bekanntmachung des endgültigen amtlichen Wahlergebnisses im Wahlgebiet.