Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind oder aus sonstigem Grund ihren Wahlraum nicht aufsuchen können, haben die Möglichkeit ihre Stimme im Rahmen der Briefwahl abzugeben. Die entsprechenden Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Wahlbriefumschlag, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Informationsblatt zur Briefwahl) werden allerdings nur auf Antrag ausgestellt. Die Ausstellung von Briefwahlunterlagen kann schriftlich (rückseitiges Antragsformular auf der Wahlbenachrichtigung, Online-Wahlscheinverfahren, formlose E-Mail oder Fax) oder mündlich (durch Vorsprache im Briefwahlbüro) beantragt werden. Der Antragssteller muss dabei immer seinen Familiennamen, seinen Vornamen, sein Geburtsdatum und seine Wohnanschrift sowie, falls abweichend, eine Versandanschrift (zum Beispiel Urlaubsanschrift) angeben. Eine telefonische Antragsstellung ist ausgeschlossen. Der Ablauf der Briefwahl beziehungsweise das Verpacken der Briefwahlunterlagen kann dem ebenfalls übersandten Informationsblatt zur Briefwahl entnommen werden.
Wichtig ist, dass der Wahlbrief bis spätestens am Wahltag um 18 Uhr beim Oberbürgermeister eingeht. Nur so kann er noch von den Briefwahlvorständen bei der Stimmenauszählung berücksichtigt werden. Der Rückversand des Wahlbriefes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist kostenfrei. Kurz vor dem Wahltag sind die Leerungszeiten der Post-Briefkästen sowie die Brieflaufzeiten zu beachten. Die Wahlbriefe können auch noch am Wahltag bis 18 Uhr in den Briefkasten des Amtes für Statistik und Wahlen, Brinckmannstraße 5, eingeworfen werden.