Ein Wähler ist umgezogen, kann er noch wählen?

Grundsätzlich verliert er sein Wahlrecht nicht. Wie er sein Wahlrecht bei Umzug behalten und ausüben kann, hängt jedoch von der jeweiligen Wahl ab. Aufgrund der unterschiedlichen wahlrechtlichen Fristen für die nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis, sollte sich der betroffene Wahlberechtigte frühstmöglich an das Wahlamt wenden. Am Wahltag selbst ist eine Änderung des Wählerverzeichnisses - beispielsweise aufgrund eines getätigten Umzugs - nicht mehr möglich. Bei Unklarheiten wenden Sie sich am Wahltag bitte an das Wahlamt unter den Rufnummern 0211 89-93951.

Siehe Schulungsclip "Wähler ist scheinbar im Wählerverzeichnis nicht zu finden - Zuzug".