Ein Wähler hat keine Wahlbenachrichtigung erhalten, darf er dennoch an der Wahl teilnehmen?

Die Wahlbenachrichtigung ist lediglich der Hinweis, dass der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Hat der Wähler keine Wahlbenachrichtigung erhalten, kann er an der Wahl teilnehmen, wenn er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Am Wahltag benötigt er dann lediglich ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personalausweis, Führerschein), um sich vor dem Wahlvorstand legitimieren zu können. In Zweifelsfällen bitte Kontakt mit dem Amt für Statistik und Wahlen aufnehmen 0211 89-93951.

Siehe Schulungsclip "Wählen ohne Wahlbenachrichtigung".