Unter bestimmten Voraussetzungen und unter Beachtung von Fristen hätte der Wähler nachträglich auf schriftlichen Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden können. Am Wahltag ist das nicht mehr möglich, da sämtliche Fristen abgelaufen sind. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an das Wahlamt (0211 89-93951).
Wichtig: Der Wahlvorstand ist nicht befugt, Personen, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind, am Wahltag selbstständig nachzutragen! Zur Stimmabgabe ist nur zuzulassen, wer im Wählerverzeichnis des jeweiligen Wahlbezirks eingetragen ist oder einen gültigen Wahlschein der Stadt Düsseldorf vorlegt. Bei Unklarheiten/ Sonderfällen kontaktieren Sie bitte das Wahlamt unter den Rufnummer0211 89-93951
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