Der Wahlvorstand prüft und überwacht die Wahlhandlung in dem jeweiligen Wahlraum. Darüber hinaus stellt er das Wahlergebnis für den jeweiligen Wahlbezirk fest. Während und nach der Wahlhandlung hat er im Rahmen seiner Funktion diverse Entscheidungen zu treffen (zum Beispiel über die Wahlberechtigung von Personen oder über die Gültigkeit eines Stimmzettels).
Siehe Schulungsclip "Mitglieder des Wahlvorstands" und "Die Mitglieder des Briefwahlvorstands"(Briefwahl).